Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines 

Für alle Geschäfte zwischen dem Kunden und Sabine Guse-Kiegerl (im folgenden Text kurz: SGK) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden Text kurz: AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von SGK ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Wenn Bedingungen in Angeboten bzw. Verträgen einem oder mehreren Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen von SGK widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote bzw. Verträge. Die restlichen Punkte der AGB bleiben hiervon unberührt.

  1. Vertragsabschluss 

Die Angebote von SGK sind freibleibend. Aufträge/Anmeldungen des Kunden gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von SGK als angenommen, sind somit verbindlich und unterliegen den Stornobedingungen. In Ausnahmefällen (z.B. bei kurzfristigem Bedarf) kann es auch zu mündlichen Auftragserteilungen kommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.

  1. Leistung und Leistungsumfang

Leistungsbeginn ist ausschließlich beim vereinbarten Treffpunkt / Start der Veranstaltung. Beförderungsdienste dorthin werden im Regelfall vom Kunden direkt mit dem jeweiligen Anbieter verrechnet (außer es ist im Vertrag anders vereinbart – siehe fremde Leistungsträger).
Der Umfang der vertraglichen Leistungen, sowie Detailinformationen zum Programm und das Honorar (Entgelt) ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
Errechnete Pauschalpreise bleiben auch bei weniger Teilnehmenden gleich. Bei mehr Teilnehmenden als vereinbart/geplant erklärt sich der Kunde bereit, den Mehraufwand zusätzlich zu entrichten.
SGK ist berechtigt, sich fremder Leistungsträger (rechtlich autorisierte Unternehmen/Trainer:innen) zu bedienen. Diese werden ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen von SGK gegenüber dem Auftraggeber tätig, so dass diese keine Rechnung legen oder Auskunft über Vertragsverhältnisse erteilen.
Fremde Leistungsträger werden durch SGK bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Beauftragung dieser ergibt, trifft SGK nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, über SGK.

  1. Änderungen und Leistungsstörungen

Bei einem Nichtzustandekommen einer Veranstaltung (durch unvorhergesehene – und von SGK nicht beeinflussbare – elementarische Veränderungen/höhere Gewalt → erhöhtes Risiko) wird die Absage spätestens 2 Tage vorher mitgeteilt und die bereits ausgelegten Kosten des Kunden rückerstattet.
Sollten sich durch elementarische Veränderungen während der Durchführung einer Veranstaltung Änderungen/Einschränkungen im Ablauf ergeben, bemüht sich SGK, diese möglichst gering zu halten bzw. nach ihren Möglichkeiten ein Ersatzprogramm oder einen Ersatztermin zu organisieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Etwaig anfallende Raumkosten für Indoor-Programme wegen Schlechtwetter werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die zeitliche Dauer einer Veranstaltung/Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert und SGK leistet keine Gewähr für die Einhaltung dieser.

  1. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto exkl. 20% Mehrwertsteuer.
Anzahlung: 50% im Voraus bei Erhalt der Auftragsbestätigung zum Ausgleich der Vorlaufkosten und als Planungssicherheit
Der Restbetrag ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung ohne Abzüge zu bezahlen.
Verzugszinsen: 12 % p.A.

  1. Stornobedingungen

Bei Stornierung (Zurückziehung) der Veranstaltung hat der Kunde an SGK folgende Stornogebühren zu bezahlen:

Ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % des vereinbarten Projektwertes (brutto), ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Projektwertes (brutto), ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Projektwertes (brutto), ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Projektwertes (brutto). Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 30% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.

Großprojekte und spezielle Kooperationen unterliegen aus Gründen der Vorlaufkosten sowie zur Planungssicherheit gesonderten Stornoregelungen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart werden.

  1. Voraussetzungen

Jeder Teilnehmende sichert zu, die für die Veranstaltung notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitzubringen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinflusste Personen sind von verschiedenen Aktivitäten ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Erkrankungen und sonstige relevante Einschränkungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

Vor jeder Veranstaltung wird eine Einführung über Ausrüstung und Sicherheit erteilt. Anordnungen und Entscheidungen von SGK und deren Trainer:innen während der Veranstaltung sind von allen Teilnehmenden zu befolgen. Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Veranstaltung obliegt in letzter Konsequenz SGK. Falls ein:e Teilnehmer:in den Voraussetzungen nicht entspricht oder gegen die ABG verstößt, steht es SGK und deren Trainer:innen frei, den/die Teilnehmer:in auszuschließen. Dabei besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

  1. Fotorecht / Datenschutz

Fotos, welche während der Veranstaltung aufgenommen werden, dienen nur für die Teilnehmenden selbst, ausgenommen ALLE Teilnehmenden stimmen zu, dass diese kostenfrei für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

Persönliche Daten von Kunden/Teilnehmenden werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind Kooperationspartner, die die Daten ausschließlich für Marketingzwecke verwenden dürfen.

  1. Haftung

Die Haftung für alle Schäden (Personen, Sachgegenstände, Vermögen) und Ansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund – gegenüber SGK wird ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
SGK haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das vertraglich festgelegte und gebuchte Programm hinausgehen.
Übernimmt SGK die Organisation einer Veranstaltung, so haftet SGK nicht für den Erfolg dieser Veranstaltung, insbesondere nicht für einen bestimmten Ertrag. Ebenso ist die Haftung von SGK ausgeschlossen, wenn es im Zuge dieser Veranstaltung durch Besucher oder Mitwirkende zu Schäden welcher Art auch immer kommt.

  1. Recht

Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Steyr. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.